21.3.2024

Unternehmen

Elektronische Registrierkassen mit TSE: Finanzämter führen verdeckte Kontrollen durch

Bereits im Jahr 2016 hatte der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung formuliert, die ursprünglich ab dem 01.01.2020 umgesetzt werden sollten. Durch dieses sog. Kassengesetz wurde für Unternehmen aus der Bargeldbranche die Pflicht geschaffen, Kassensysteme durch eine zertifizierte Technische Sicher- heitseinrichtung (TSE) zu schützen. Die Frist zur Umrüstung der Systeme wurde mehrfach verlängert. Für nicht aufrüstbare elektronische Registrierkassen gab es Ausnahmeregelungen.

Das Thüringer Finanzministerium weistjetzt darauf hin, dass mittlerweile sämt-liche Übergangsregelungen und Erleich-terungen zum TSE-Einsatz abgelaufensind, so dass das Kassengesetz nun end-gültig in Kraft ist. Das Ministerium führtaus, dass die Finanzämter die Einhal-tung der Vorgaben bei unangekündigtenKassen-Nachschauen überprüfen. Hierbeikontrollieren die Prüfer, ob die Kassen-aufzeichnungen ordnungsgemäß geführtwerden und die TSE ordnungsgemäß ein-gesetzt wird. Eine Überprüfung beginntmeist mit verdeckten Testkäufen beimUnternehmen und einer stillen Beob-achtung des Kassiervorgangs. Auch ausden Kassenbons können die Prüfer eineMenge an Informationen ablesen.

Weiterhin besteht aber keine Pflicht, eine Registrierkasse einzusetzen. Wer noch immer eine offene Ladenkasse (reine Bargeldkasse ohne Technik) einsetzt, muss aber dieselben steuerlichen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten erfüllen wie beim Einsatz von Registrierkassen. Bei einer reinen Papier Buchführung ist es für den Unternehmer schwieriger, das Finanzamt von der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen zu überzeugen. Offene Ladenkassen werden von den Finanzämtern in der Praxis häufig beanstandet. Sofern die Unregelmäßigkeiten größer sind, geht das Finanzamt meist zu einer regulären Außenprüfung über, sodass das gesamte Unternehmen geprüft wird.