Steueroptimierte Nachfolgeplanung: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gestalten

„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“ (Sir Peter Ustinov)
Das Erbschaftsteuerrecht eröffnet einen großen Gestaltungsspielraum zur Reduzierung der Erbschaftsteuer. Im Rahmen einer strukturierten Nachfolgeplanung spielen daher steuerrechtliche Überlegungen häufig eine entscheidende Rolle.
Um alle Gestaltungsoptionen wirksam zu nutzen und die Vermögensübergabe sowie Unternehmensnachfolge optimal zu regeln, ist ein möglichst frühzeitiger Beginn der Planungen regelmäßig empfehlenswert. Dies sorgt für klar durchdachte Verhältnisse, ebnet den Weg zu Steuervergünstigungen und vermeidet Steuerfallen. 
Handlungsoptionen zur Reduzierung der Erbschaftsteuer bestehen beispielsweise mittels lebzeitiger Zuwendungen unter Ausnutzung der persönlichen Freibeträge oder in Form von steuerfreien Gelegenheitsgeschenken, Kombination von Freibeträgen und Anordnung eines Supervermächtnis im Berliner Testament.
Auch das Verschenken oder Vererben von Immobilien eröffnet Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuer. So wird der Immobilienwert zunächst nach steuerlichen Bewertungsverfahren ermittelt. Wertmindernde Faktoren, wie beispielsweise ein Modernisierungsstau können bei der Bewertung durch einen Sachverständigen angegeben werden. Eine vollständige Steuerbefreiung kommt für das Familienheim in Betracht.
Jetzt unverbindliches
Erstgespräch vereinbaren

Unser Notfallordner für Unternehmer und Privatpersonen

Vorkehrungen für einen eigenen unerwarteten Ausfall sind von hoher Bedeutung.

Zeitung: erben-beraten

In unserer Zeitung »erben-beraten« informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Erbrecht
Aktuelle Ausgabe
laden
Abonnieren

Erbfolge: Überlassen Sie nichts dem Zufall

Seit vielen Jahren berät und unterstützt das Erbschaftsteuer-Team von Simon & Partner bei der Nachfolgeplanung. Jeder Lebenssachverhalt ist anders und erfordert eine an Ihren individuellen Bedürfnissen orientierte Beratung.
Mit klaren und verständlichen Gestaltungskonzepten unterstützen wir unsere Mandanten mit einer steuerlich optimierten Nachfolgerplanung. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit unseren auf Erbrecht spezialisierten Kooperationspartnern zusammen und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Wir freuen uns über Ihren Anruf!  

Unser Erbschaft-steuerteam