Betriebliches (Elektro-)Fahrrad: Private Nutzung ist steuerfrei
Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist zukünftig steuerfrei. Das ändert sich Arbeitnehmer müssen die private Nutzung eines Fahrrads, das der Arbeitgeber verbilligt oder kostenlos zur Verfügung stellt, nicht mehr versteuern. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für normale Fahrräder als auch für Elektrofahrräder. Keine Steuerbefreiung gibt es für Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt. Denn diese werden verkehrsrechtlich…